Projektdaten

Die wichtigsten Zahlen und Fakten zum geplanten Windkraft-Projekt in Haimhausen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

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Anzahl

Drei Anlagen sind derzeit im Riedholz auf Haimhauser Flur geplant. Eine vierte Anlage auf Röhrmooser Flur wird momentan auf Grund fehlender Netzkapazitäten zurückgestellt.

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Maße

Die geplanten Anlagen haben eine Nabenhöhe von 175 m und einen Rotordurchmesser von 172 m.
Die Gesamthöhe liegt bei 261 m.

Leistung

Die Leistung pro Anlage liegt bei
7 Megawatt.

Ertrag

Der zu erwartende Ertrag pro Windenergie-Anlage und Jahr wird mit rund 13 Mio. kWh beziffert.

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Abstände

Die Abstände zu geschlossener Bebauung liegen bei >1.000 m,
im Außenbereich bei >900 m.

Realisierung

Die Umsetzung des Projekts ist ab Mitte 2025 geplant. Die vorbereitende Waldrodung findet bereits im Winter 24/25 statt. 

Standort & Abstände

Drei Anlagen sind derzeit im Riedholz auf Haimhauser Flur geplant. Eine vierte, bereits genehmigte Anlage auf Röhrmooser Flur wird momentan auf Grund fehlender Netzkapazitäten zurückgestellt. Zu Ortschaften mit gültigem Bebauungsplan und zusammenhängender Bebauung werden über 1000 m Abstand eingehalten. Einzelgehöfte liegen in mindestens 800 m Entfernung zur ersten Anlage. Das Bundesimmissionsschutzgesetz wird in jedem Fall eingehalten. 

Ort Abstand nächste Anlage
Biberbach 1530m WEA 3
Hörgenbach 1130m WEA 3
Westerndorf 1120m WEA 3
Amperpettenbach 1140m WEA 1
Sulzrain 1060m WEA 1
Gänsstall 940m WEA 1
Durchsamsried 800m WEA 1
Rudelzhofen 1690m WEA 3
Lindenhof 1200m WEA 3

 

Umwelt-Verträglichkeit

Die Errichtung von Windkraftanlagen stellt, wie bei allen baulichen Anlagen, einen Eingriff in unsere Umwelt dar. Damit potenzielle Beeinträchtigungen möglichst gering ausfallen, sind verschiedene Aspekte im Bereich Standortwahl, Imissionsschutz, Schattenwurf, Flora und Fauna zu berücksichtigen.

Fläche

Für jede WKA werden in der Betriebsphase 0,3 bis 0,5 ha befestigte Fläche in Form von Wegen und vorzuhaltenden Kranflächen benötigt. Die Planungszone im Riedholz beträgt ca. 57 ha. Große Teile der benötigten Baustellenzone werden nach Inbetriebnahme zurückgebaut und wieder aufgeforstet. Für dauerhaft gerodete Areale findet an anderer Stelle eine Ersatzaufforstung statt. Zusätzliche Eingriffe außerhalb des Waldgebiets, wie beispielsweise Kurvenausbauten oder Verbreiterung der Zuwegung, werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Eine Umsetzung ist im Gemeindegebiet zur Aufwertung des Natur- und Freizeitraums vorgesehen.

 Flora & Fauna

Die Vorgaben des Artenschutzrechtes müssen bei allen Windenergievorhaben umfassend berücksichtigt werden. Von Januar bis August 2023 kartierten unabhängige Naturgutachter in unserem Auftrag Flora und Fauna im Planungsgebiet. Die Untersuchung bezog sich insbesondere auf mögliche Brutstätten oder Jagdreviere schützenswerter Vögel. 

Bei den Untersuchungen wurden keine Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten im Gefahrenbereich festgestellt.
Bei Bewirtschaftungsereignissen auf umliegenden landwirtschaftlichen Flächen werden zum Schutz von Rotmilanen auf Nahrungssuche bestimmte Anlagen zeitweise abgeschaltet.

 Bei erhöhter Aktivität von Fledermäusen werden die Anlagen zu definierten Uhrzeiten nicht betrieben.

Waldflächen, die temporär zur Montage der Anlagen benötigt werden, werden wieder aufgeforstet. Für dauerhaft beanspruchte Flächen wird eine flächengleiche regionale Ersatzaufforstung durchgeführt. Es findet dabei ein Waldumbau von Fichten-Monokultur zu einem klimafreundlichen Laubmischwald statt.

Nachtkennzeichnung

Es ist vorgesehen, die Windkraftanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszustatten. Diese moderne Form der Kennzeichnung hat den Vorteil, dass die rot blinkenden Signallichter der Anlagen nur dann ausgelöst werden, wenn sich ein Flugobjekt nähert.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird aktuell geprüft, ob die durch den Flughafen München verursachten Flugbewegungen für das Auslösen der Signalbeleuchtung relevant sind. Die dortigen Flughöhen befinden sich nach aktuellem Kenntnisstand oberhalb der Erfassungszone der Sensoren, sodass die Anlage unbeleuchtet bleiben könnte.

Schall

Die geplanten Anlagen haben im Vergleich zum benachbarten Windrad Kammerberg mehr als die doppelte Leistung und einen 1,5-fachen Rotordurchmesser, jedoch trotzdem ähnliche Schallleistungspegel. Dank modernster Technik und einer Weiterentwicklung der Rotorblattaerodynamik werden die strengen Schallgrenzwerte für sämtliche umliegende Orte problemlos eingehalten.

Schatten

Die heutige, moderne Generation von Windkraftanlagen verfügt standardmäßig über ein Schattenabschaltmodul. Sollte es durch den Sonnenstand zeitweise zu einem Schattenwurf der Rotorblätter auf benachbarte Wohnbebauung kommen, der die gesetzlichen Grenzwerte (30 min./Tag an max. 30 Tagen im Jahr) überschreitet, schaltet sich die Anlage automatisch ab, ohne dass es zu nennenswerten Ertragsverlusten kommt.

Projektstatus

Von der Projektidee bis zur Inbetriebnahme eines Windrads gibt es viele Schritte zu gehen. Hier informieren wir Sie über die aktuelle Zeitschiene.

Von Winter 22 bis Herbst 23 fand die artenschutzrechtliche Prüfung statt. Unabhängige Gutachter untersuchten dabei den Wirkbereich der geplanten Anlagen auf Vogelvorkommen. Parallel starteten wir die notwendigen Anfragen bezüglich Flugverkehr, Radaranlagen etc. Anfang 2024 reichten wir im Landratsamt Dachau den Plan zu Genehmigung ein. Am 03.07.2024 wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der vier Windenergieanlagen im Riedholz an der Gemeindegrenze zwischen Haimhausen und Röhrmoos erteilt.
Bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhielt das Projekt Mitte September 24 den Zuschlag für die Stromvergütung nach EEG für die nächsten 20 Jahre. Der nächste Meilenstein im Projekt: Bürgerinnen und Bürger haben ab Mitte Oktober die Möglichkeit, in Form eines Nachrangdarlehens in das Projekt zu investieren und somit die Energiewende aktiv voranzutreiben. 

Baubeginn ist nach aktueller Planung im zweiten Halbjahr 2025. Eine Inbetriebnahme ist im Herbst 2026 vorgesehen.